Kinder im Strassenverkehr
Veröffentlicht am 06.10.2021 von ms
Im Herbst sieht man wieder vermehrt Kinder in der Nähe von Schulen. Diese Verkehrsteilnehmer benötigen seitens der Autofahrer besondere Rücksicht. Daher gelten im Umgang mit Kindern auch
besondere Vorsichtsmassnahmen. So ist es auch kein Zufall, dass bei der Auto Theorieprüfung dieses Thema eine relativ starke Beachtung findet.
Kinder haben aufgrund ihres Alters noch keine oder fast keine nennenswerten Erfahrungen im Umgang mit dem Verkehrsgeschehen. Aufgrund ihrer Körpergrösse können sie die Lage nicht so gut überblicken und sind in vielen Situationen gefährdeter als Erwachsene, so etwa im toten Winkel von Fahrzeugen.
Kinder lassen sich auch leichter ablenken, zum Beispiel beim Spielen oder durch Freunde. Die Seh- und Hörfähigkeit von Kindern unter 5 Jahren ist im Vergleich zu älteren Kindern noch nicht so gut entwickelt. Auch das Bewusstsein für gefährliche Situationen fehlt Kindern oft gänzlich.
Auch wenn in den Schulen viel Aufklärung im Rahmen des Verkehrskundeunterrichtes stattfindet und Kindern so das richtige Verhalten auf und neben der Strasse beigebracht wird, müssen Autofahrer besondere Regeln beachten. Der Artikel 26 des Strassenverkehrsgesetzes sagt ganz klar, dass man nicht nur älteren und gebrechlichen Menschen, sondern auch Kindern gegenüber besonders vorsichtig sein muss.
Erwähnt wird zudem, dass diese Vorsicht besonders dann geboten ist, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich Strassenbenützer nicht richtig verhalten. Das trifft natürlich nicht nur, aber besonders häufig bei Kindern zu.
Achten Sie also bereits vor dem Wegfahren darauf, dass Sie keine Kinder und auch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Wenn Sie bemerken, dass Kinder in der Nähe der Strasse nicht auf den Verkehr achten, dürfen Sie auch hupen.
Normalerweise sollte man beim Überholen von Fahrradfahrern einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Bei Kindern, die mit dem Rad unterwegs sind, sollte dieser Abstand eher 2 Meter betragen.
Kinder und Motorräder
Das ist ein wichtiges Thema, das alle begeisterten Motoradfahrer und jene, die zur Motorrad Theorieprüfung antreten möchten interessieren muss. Kinder dürfen in der Schweiz auf Motorrädern mitfahren, sie müssen aber wie alle anderen Personen auf dem Motorrad einen Helm tragen, der dem UNECE-Reglement Nr. 22 entspricht. Zusätzlich müssen sie Trittbretter oder Fussrasten benutzen können und rittlings auf dem Sitz Platz nehmen. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur auf einem durch die Zulassungsbehörde bewilligten Kindersitz mitgeführt werden. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) rät aber davon ab, Kinder auf Motorrädern zu transportieren. Wer das dennoch tun möchte, sollte dafür sorgen, dass die Kinder zudem eine geeignete Schutzkleidung tragen.
In der Nähe von Schulen und Kindergärten
Die Nähe zu Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen werden oft durch das Gefahrensignal „Kinder“ angekündigt. In diesen Bereichen sowie an Bushaltestellen muss mit Kindern nicht nur in der Nähe, sondern auch auf der Fahrbahn gerechnet werden. Fahren Sie auf solchen Strecken besonders vorsichtig, reduzieren Sie die Geschwindigkeit vor allem vor Fussgängerstreifen und bleiben Sie stets bremsbereit. Handzeichen oder die Lichthupe könnten Kinder falsch interpretieren.
Den Anweisungen und Zeichen von Schülerverkehrsdiensten ist unbedingt Folge zu leisten.
Sollten sich Kinder auf der Fahrbahn befinden, sollte man besonders vorsichtig und langsam vorbeifahren und dabei einen genügenden seitlichen Abstand einhalten. Hupen sollte man nur, wenn ein Vorbeifahren absolut nicht möglich ist. Ansonsten kann das Hupen die Kinder erschrecken und so nicht beabsichtigte Reaktionen hervorrufen. In der Nähe von Kindern ist Bremsbereitschaft einzustellen, da Kinder in Ihrem Verhalten im Strassenverkehr oft unberechenbar sind. Nur so kann bei einem Fehlverhalten ein Unfall vermieden werden. Nötigenfalls muss man anhalten.
Unabhängig davon, ob man sich in der Nähe von Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten befindet oder nicht, sollte man beim Parkieren auf dem Trottoir darauf achten, dass für Fussgänger und Kinderwagen wenigstens 1,5 Meter frei bleiben. Zugeparkte Trottoire sind eine Verkehrswidrigkeit, ein Ärgernis für Fussgänger aber auch eine Gefahr für Kinder, da diese dann auf die Strasse ausweichen müssen.
Wenn ein Schulbus mit eingeschalteten Warnblinkern anhält, um Kinder ein- oder aussteigen zu lassen, darf dieser nur langsam und mit besonderer Vorsicht überholt werden. Es muss damit gerechnet werden, dass Kinder die Strasse vor dem Schulbus überqueren, ohne dabei auf den Verkehr zu achten.
Kinder im Auto
In der Schweiz müssen Kinder unter zwölf Jahren oder unter einer Körpergrösse von 150 Zentimetern mit einem Kindersitz gesichert sein. Die Sitze müssen korrekte Prüfetiketten tragen. Seit dem 1.4.2010 sind auch einfache Sitzerhöhungen als Rückhaltevorrichtungen zugelassen, sofern sie dem ECE-Reglement Nr. 129 entsprechen. Kleinkinder sollten in sogenannten Babyschalen transportiert werden, die rückwärtsgerichtet angebracht werden. Natürlich müssen sich Kinder und Jugendliche auch auf den Rücksitzen anschnallen. Wie man das richtig macht und die Sitze richtig einstellt, erfahren Sie in unserem Artikel «Sicher im Auto».
Gefahren bei sommerlicher Hitze
Leider passiert es im Sommer immer wieder, dass Kinder allein im Auto zurückgelassen werden und es infolgedessen wegen Überhitzung zu lebensbedrohenden Situationen kommt.
Bei 30 Grad Aussentemperatur kann es im Fahrzeug bereits nach 10 Minuten 37 Grad heiss werden, nach einer halben Stunde kann die Hitze bereits mehr als 40 Grad betragen. Damit besteht für das Kind Lebensgefahr.
Lassen Sie also die Kleinen in der sommerlichen Hitze nicht allein im geschlossenen Auto – auch nicht für eine kurze Zeit. Kinder sind in solchen Situationen deswegen besonders gefährdet, weil ihr Körper rund dreimal soviel Wärmeenergie aufnehmen kann wie der Körper eines Erwachsenen. Kinder können zudem weniger gut schwitzen, sie können ihren Körper daher auch nicht so gut durch die Abgabe von Schweiss kühlen.
Sollten Sie als Aussenstehender ein Kind in einer derartigen Situation im Auto sitzen sehen, versuchen Sie so schnell wie möglich die Eltern ausfindig zu machen. Reagiert das Kind nicht mehr, sollten Sie sofort die Rettungskräfte verständigen. In solchen Fällen ist es erlaubt, die Scheibe einzuschlagen, um Kinder vor dem Hitzetod zu bewahren, ohne Probleme wegen Sachbeschädigung zu bekommen.
Um sich als Autofahrer mental auf den Umgang mit Kindern im Strassenverkehr einzustellen, kann es hilfreich sein, sich in sie hineinzuversetzen oder an seine eigene Kindheit zu denken.
Wenn man das hin und wieder tut und die diesbezüglichen Verkehrsregeln genau einhält, kommen die Kleinen und auch Sie sicher ans Ziel!