Für welche Fahrzeugarten gilt die ARV1 oder die ARV2?

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#29 von Forum Admin
Zur Frage 809024, Antwort 1: "Die ARV1 gilt nicht für Kleinbusse" ist gemäss Kommentar falsch und darf NICHT angekreuzt werden. Kleinbusse sollen also der ARV1 unterstehen. Warum? Kleinbusse sind doch leichte Motorwagen mit max. 17 Sitzplätzen (16+1). Laut ASTAG-Lehrheft gilt für Motorwagen für berufsmässigen Personentransport mit max 17 Sitzplätzen (16+1) die ARV2!

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#34 von Forum User
Wenn wir in der ARV1 den Atrtikel 3, Geltungsbereich nachlesen, steht dort wörtlich Folgendes geschrieben: Abs. 1: Die Verordnung gilt für die Führer und Führerinnen von Motorwagen und Fahrzeugkombinationen: a) zum Sachentransport, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt; b) zum Personentransport, die ausser dem Führersitz für eine Platzzahl von mehr als acht Personen zugelassen sind. Das heisst also, gemäss Art. 3 der ARV1 unterstehen die Führerinnen und Führer klar der ARV1 und somit ist die Antwort zur Frage 1 als falsch zu werten. Im Abs. 4 Abs. 2 steht dann folgendes geschrieben: Im Binnenverkehr gilt diese Verordnung ferner nicht für Führer und Führerinnen, die ausschliesslich Fahrten mit folgenden Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ausführen: a) Motorwagen zum Personentransport mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Folglich ist die Antwort zur Frage 1 tatsächlich falsch. Die Antwort wäre dann erst richtig, wenn die Einschränkung auf den Binnenverkehr gefragt würde. Wir werden aber die Frage und Kommentare dazu etwas anpassen, da diesen Ausnahmebedingungen zu wenig Raum in der Erklärung gegeben wurde.

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